Weitere Informationen
Der ADAC steht seinen Mitgliedern nicht nur dann zur Seite, wenn ein akutes Problem mit dem Fahrzeug auftritt. Der ADAC bietet auch eine Vielzahl von Vorsorgeprodukten an. Um eine Versicherung über den ADAC zu erhalten, muss man kein Mitglied sein. Mitglieder können aber von günstigeren Tarifen profitieren. Die vom ADAC angebotenen Versicherungen umfassen vor allem den Bereich des Straßenverkehrs, inklusive verschiedener Kraftfahrzeugversicherungen und Reiseversicherungen. Auf diesen Bereich entfällt auch die ADAC Wohnwagen Versicherung. Diese Police ist als ADAC Wohnwagen Versicherung für Dauercamper und als ADAC Caravan Versicherung für Reisefahrzeuge verfügbar.
Tarifberechnung
Die Tarifberechnung für die ADAC Versicherung Wohnwagen und Caravan erfolgt direkt auf Anfrage durch den Interessenten. Ausschlaggebend für den zu leistenden Versicherungsbeitrag sind der Zeitwert des Fahrzeuges, der Zeitwert des mitgeführten Inhalts und der Zeitwert des Vorzelts und beweglichem Inventar. Unter Angabe dieser Daten erfolgt die Berechnung des Beitrages für die ADAC Versicherung Wohnwagen und Caravan.
Geltungsbereich
Die ADAC Caravan Versicherung kann für Standfahrzeuge, also nicht zugelassene Fahrzeuge und für Reisefahrzeuge, welche am Straßenverkehr teilnehmen, abgeschlossen werden. Der Geltungsbereich der ADAC Wohnwagenversicherung erstreckt sich auf den gesamten innerdeutschen Raum, sowie die EU. Zugleich sind die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Norwegen und Mexiko in den Geltungsbereich der ADAC Wohnwagenversicherung eingeschlossen. Der Wohnwagen oder Caravan muss hierbei auf einem offiziell ausgeschriebenen Campingplatz abgestellt sein. Für ein Reisefahrzeug muss zur Teilnahme am Straßenverkehr zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Wohnwagenversicherung ADAC ist als alleinige Versicherung für Reisefahrzeuge nicht ausreichend.
Versicherungsschutz für Standfahrzeuge
Die Wohnwagenversicherung ADAC kann als Police für Standfahrzeuge abgeschlossen werden. Dann ist der Wohnwagen oder das mobile heim auch während der Standzeit ohne Zulassung umfassend versichert. Während dieser Zeit sind dann mit der Wohnwagen Versicherung ADAC auch bewegliche Inventar und die persönlichen Gegenstände des Campers versichert. Auch alle elektronischen Geräte zur Unterhaltung unterliegen bis zu einer Summe von 5.000€ dem Versicherungsschutz. Für Vorzelte, Markisen und ähnliches Inventar ist die Versicherungssumme auf 1.500€ begrenzt.
Versicherungsschutz für Reisefahrzeuge
Für ein Reisefahrzeug bietet der ADAC eine gesonderte Wohnwagen Versicherung ADAC an. Diese ist für alle Fahrzeuge verfügbar, die angemeldet sind und zur ständigen Nutzung auf offiziellen Campingplätzen abgestellt sind. Voraussetzung für die Einstufung als Reisefahrzeug bei der Wohnwagen Versicherung ADAC ist eine gültige Zulassung für den Wohnwagen, das mobile Heim oder das Reisemobil. Die Versicherungssummen sind bei der Versicherung für Reisefahrzeuge analog zu den Versicherungssummen für Dauercamper ausgelegt. Die Wohnwagen Versicherung ADAC enthält keine Haftpflichtpolice. Diese muss gesondert vom Versicherungsnehmer abgeschlossen werden und unterliegt der gesetzlichen Vorschrift.