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Wohnwagenversicherung ADAC

Der ADAC besteht bereits seit 1903 und wurde im Ursprung als Deutsche Motorradfahrer-Vereinigung gegründet. Heute zählt er als der größte Automobilclub Europas und bietet seinen Mitgliedern nicht nur einen ständigen Hilfeservice, sondern ebenfalls bedarfsorientierte Versicherungslösungen, zu denen auch die Wohnwagenversicherung vom ADAC zählt.

Grundlegende Informationen

  • ADAC Wohnwagenversicherung läuft unter den Namen CampingVersicherung
  • Unterscheidung zwischen eine Absicherung für Dauercamper oder Reisefahrzeuge
  • Haftpflicht lediglich für Reisefahrzeuge zwingend vorgeschrieben
  • Detaillierte Informationen zur ADAC Wohnwagenversicherung sind unter folgendem Link einsehbar: http://www.adac.de/produkte/versicherungen/campingversicherung/tarife_leistungen.aspx?ComponentId=1013&SourcePageId=593

Leistungen

  • Finanzieller Schutz bei zahlreichen Gefahren
  • Dazu gehören: Explosion, Brand, Sturm ab Windstärke 8, Blitzschlag, Hagel, und weitere
  • Versicherungsschutz für die EU, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Schweiz sowie Norwegen
  • Versicherungssummen: bis zu 5.000 Euro für Gegenstände des persönlichen Bedarfs, bewegliches Inventar und Unterhaltungselektronik
  • Bis zu 1.500 Euro für Solaranlagen
  • Sonnendächer, Markisen, Vorzelte mit Inhalt
  • Bei Reisefahrzeugen gelten die Leistungen für Aufenthaltsdauer auf dem Campingplatz

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ lässt sich der interne Tarifrechner erreichen, der für eine individuelle Beitragsberechnung sowie einem adäquaten Vergleich mit den Angeboten anderer Gesellschaften genutzt werden kann.

Weitere Informationen

Der ADAC steht seinen Mitgliedern nicht nur dann zur Seite, wenn ein akutes Problem mit dem Fahrzeug auftritt. Der ADAC bietet auch eine Vielzahl von Vorsorgeprodukten an. Um eine Versicherung über den ADAC zu erhalten, muss man kein Mitglied sein. Mitglieder können aber von günstigeren Tarifen profitieren. Die vom ADAC angebotenen Versicherungen umfassen vor allem den Bereich des Straßenverkehrs, inklusive verschiedener Kraftfahrzeugversicherungen und Reiseversicherungen. Auf diesen Bereich entfällt auch die ADAC Wohnwagen Versicherung. Diese Police ist als ADAC Wohnwagen Versicherung für Dauercamper und als ADAC Caravan Versicherung für Reisefahrzeuge verfügbar.

Tarifberechnung

Die Tarifberechnung für die ADAC Versicherung Wohnwagen und Caravan erfolgt direkt auf Anfrage durch den Interessenten. Ausschlaggebend für den zu leistenden Versicherungsbeitrag sind der Zeitwert des Fahrzeuges, der Zeitwert des mitgeführten Inhalts und der Zeitwert des Vorzelts und beweglichem Inventar. Unter Angabe dieser Daten erfolgt die Berechnung des Beitrages für die ADAC Versicherung Wohnwagen und Caravan.

Geltungsbereich

Die ADAC Caravan Versicherung kann für Standfahrzeuge, also nicht zugelassene Fahrzeuge und für Reisefahrzeuge, welche am Straßenverkehr teilnehmen, abgeschlossen werden. Der Geltungsbereich der ADAC Wohnwagenversicherung erstreckt sich auf den gesamten innerdeutschen Raum, sowie die EU. Zugleich sind die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Norwegen und Mexiko in den Geltungsbereich der ADAC Wohnwagenversicherung eingeschlossen. Der Wohnwagen oder Caravan muss hierbei auf einem offiziell ausgeschriebenen Campingplatz abgestellt sein. Für ein Reisefahrzeug muss zur Teilnahme am Straßenverkehr zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Wohnwagenversicherung ADAC ist als alleinige Versicherung für Reisefahrzeuge nicht ausreichend.

Versicherungsschutz für Standfahrzeuge

Die Wohnwagenversicherung ADAC kann als Police für Standfahrzeuge abgeschlossen werden. Dann ist der Wohnwagen oder das mobile heim auch während der Standzeit ohne Zulassung umfassend versichert. Während dieser Zeit sind dann mit der Wohnwagen Versicherung ADAC auch bewegliche Inventar und die persönlichen Gegenstände des Campers versichert. Auch alle elektronischen Geräte zur Unterhaltung unterliegen bis zu einer Summe von 5.000€ dem Versicherungsschutz. Für Vorzelte, Markisen und ähnliches Inventar ist die Versicherungssumme auf 1.500€ begrenzt.

Versicherungsschutz für Reisefahrzeuge

Für ein Reisefahrzeug bietet der ADAC eine gesonderte Wohnwagen Versicherung ADAC an. Diese ist für alle Fahrzeuge verfügbar, die angemeldet sind und zur ständigen Nutzung auf offiziellen Campingplätzen abgestellt sind. Voraussetzung für die Einstufung als Reisefahrzeug bei der Wohnwagen Versicherung ADAC ist eine gültige Zulassung für den Wohnwagen, das mobile Heim oder das Reisemobil. Die Versicherungssummen sind bei der Versicherung für Reisefahrzeuge analog zu den Versicherungssummen für Dauercamper ausgelegt. Die Wohnwagen Versicherung ADAC enthält keine Haftpflichtpolice. Diese muss gesondert vom Versicherungsnehmer abgeschlossen werden und unterliegt der gesetzlichen Vorschrift.

 

 

Häufig Gestellte Fragen

Warum braucht man eine Wohnwagenversicherung?

Gesetzlich vorgeschrieben ist beim Versichern des Wohnwagens mindestens eine Haftpflichtversicherung, die Halter, Fahrer und Beifahrer gegen Schadensersatzansprüche Dritter schützt. Doch da der Wert der mobilen Ferienwohnungen durch teuere Inneneinrichtungen und kostspielige technische Komponenten immer mehr steigt, reicht eine Basisversicherung meist nicht aus und man sollte sinnvoller weise die ein oder andere zusätzliche Wohnwagenversicherung abschließen.

Welche Varianten der Wohnwagenversicherung gibt es?

Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung bietet sich zur Wohnwagen Versicherung auch der Abschluss einer Kasko-Versicherung an. Welche Kasko-Versicherung die geeignete und darüber hinaus auch die günstigste Wohnwagenversicherung ist, kommt auf das jeweilige Modell und die dazugehörige Ausstattung an und kann daher nicht pauschal gesagt werden. Jedoch ist nur dann den Wohnwagen versichern erfolgreich, wenn die abgeschlossene Wohnwagenversicherung auch wirklich alle Schadensfälle, die hinsichtlich des eigenen Fahrzeugs von Belang sind, abdeckt. Eine Teilkasko-Versicherung deckt beispielsweise auch Schäden, die durch Sturm, Hagel, Brand, Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle oder an fest eingebauten Teilen verursacht werden, beim eigenen Fahrzeug ab. Der Umfang einer Vollkasko beinhaltet über die Teilkasko hinaus zusätzlich Schäden, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht sowie eine Inhaltsversicherung für Reisegepäck und Inventar. Für Dauercamper gibt es sogar eine gesonderte Campingversicherung, die Inneneinrichtungen von Caravans mit versichert.

Welche Leistungen beinhaltet die Wohnwagenversicherung?

Welche Leistungen eine Wohnwagenversicherung innerhalb ihrer angebotenen Versicherungsarten und Tarife erbringt, kann man ebenfalls über unseren Versicherungsvergleich herausfinden, bevor man eine Wohnwagenversicherung online abschließt. Da der Leistungsumfang der verschiedenen Anbieter von Wohnwagenversicherungen häufig variiert, empfiehlt sich das genaue Studieren der jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, da diese teilweise Ausschlussklauseln enthalten, die sich auf eine eventuell eintretende Schadensregulierung auswirken können. So kann beispielsweise eine nach Ansicht des Versicherers ungeeignete Schließvorrichtung am Wohnwagen bei einem Diebstahl zur Ablehnung der Schadensübernahme führen.

Was sollte man bei einer Wohnwagenversicherung beachten?

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für die Wohnwagenversicherung Wohnwagen ist zu beachten, dass sich die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen von der beim PKW bekannten Staffelung unterscheidet. Zahlreiche Versicherer unterscheiden nur 10 und manche sogar nur drei Schadenfreiheitsklassen, so dass man die Angebote der Versicherer hinsichtlich der Einstufungen ebenfalls vergleichen sollte. Fährt man seinen Caravan mit Saisonkennzeichen, sollte das Fahrzeug mindestens sechs Monate lang zugelassen bleiben, da eine kürzere Fahrsaison bei der Wohnwagenversicherung Versicherung nicht auf den Rabatt der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse angerechnet wird. Im Falle einer Vollkasko-Versicherung sollte man unbedingt berücksichtigen, dass es auch hier in den Versicherungsbedingungen wesentliche Unterschiede zwischen den Versicherern gibt. Die Versicherung von Schäden, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht oder die auf das Konto unbekannter Dritter gehen, gehören ja noch zu den grundsätzlichen Regelungen einer Vollkasko-Versicherung aber schon bei den Selbstbeteiligungsraten und anderen Klauseln, die beispielsweise bei Schäden durch höhere Gewalt oder Unwetter eine Rolle spielen, beginnen die Unterschiede bei den verschiedenen Anbieter, die meist nur das Kleingedruckte offenbart.

Wohnwagenversicherungen im Vergleich