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Sowohl für den Wohnwagen als auch für den Caravan muss eine entsprechende Versicherung vorhanden sein. Eine Caravanversicherung und eine Wohnwagenversicherung sind bei der Teilnahme am Straßenverkehr sogar Pflicht. Hierfür muss zwingend eine Haftpflichtpolice abgeschlossen werden, da nur mit der dann vergebenen Versicherungsnummer eine Zulassung des Wohnwagen oder Caravan möglich ist. Nicht jede Versicherungsgesellschaft ermöglicht den Abschluss einer Wohnwagen Versicherung oder einer Caravanversicherung. Neben der für den Straßenverkehr nötigen Haftpflichtversicherung kann auch eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Insbesondere diese Policen werden aber nur von wenigen Versicherern angeboten. Noch schwieriger ist es, eine passende Wohnwagen Versicherung für ein Standfahrzeug oder ein mobiles Heim zu abzuschließen.
Benötigte Versicherungen für Reisefahrzeuge
Der Direktversicherer der Zurich, die DA Direkt bietet in diesem Bereich fast alle Produkte an. Sowohl eine Teilkaskoversicherung als auch eine Vollkaskoversicherung können für den Wohnwagen oder den Caravan abgeschlossen werden. Eine Police für Standfahrzeuge ist über Wohnwagen Versicherung der DA Direkt aber nicht erhältlich. Reisefahrzeuge können hier aber umfassend versichert werden. Die AXA und die Barmenia dagegen bieten auf den ersten Blick keine passende Versicherung für den Wohnwagen an. Eine Wohnwagenversicherung AXA und eine Wohnwagenversicherung Barmenia sind nicht über ein Onlineformular zu beantragen. Eine Anhängerversicherung wird von der AXA aber auf Nachfrage des potenziellen Versicherungsnehmers offeriert. Bei der AXA kann aber ebenso wie bei der Barmenia eine Anfrage über das Kundencenter oder einen ansässigen Berater erfolgen. Die BBV bezieht sich mit ihren angebotenen Versicherungen überwiegend auf Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Daher ist die BBV als Versicherer nicht für die breite Masse geeignet. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes können sich aber an die Gesellschaft wenden und so erfragen, ob der Abschluss einer Wohnwagen Versicherung BBV möglich ist.
Benötigte Versicherungen für Standfahrzeuge
Für Standfahrzeuge, die zu Dauercampingzwecken genutzt werden, muss keine Haftpflichtversicherung vorahnden sein. Abgestellte Wohnwagen müssen nicht mehr zugelassen sein, und so muss zur Zulassung auch keine Versicherungsnummer mehr angegeben werden. Eine passende Wohnwagenversicherung für Standfahrzeuge beinhaltet die Leistungen einer Teilkasko oder Vollkaskoversicherung. Policen dieser Art werden von der AXA, der Barmenia und der BBV nicht angeboten. Als optimaler Ansprechpartner ist hier der ADAC zu nennen. Der Versicherer bietet eine Caravan Versicherung und eine Wohnwagen Versicherung mit einem sehr umfassenden Versicherungsschutz für Standfahrzeuge. Diese Versicherungspolicen sind zudem mit einem europaweiten Geltungsbereich ausgestattet. Ob eine Wohnwagenversicherung der BBV für Standfahrzeuge und Dauercamper verfügbar ist, muss gesondert angefragt werden. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes können hier eine Anfrage stellen und so unter Umständen eine Wohnwagenversicherung der BBV für das nicht zugelassene Standfahrzeug abschließen.