Weitere Informationen
Wer einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil besitzt, benötigt nicht nur für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr einen ausreichenden Versicherungsschutz. Wird ein Wohnwagen auf der eigenen Achse gezogen, muss er mit einer Haftpflichtpolice ausgestattet sein. Diese wird von nahezu jeder Versicherungsgesellschaft angeboten, die auch die Haftpflichtpolice für das Kraftfahrzeug anbietet. Wer seinen Wohnwagen nicht zu Reisezwecken nutzt, sondern ohne Zulassung zu Dauercampingzwecken braucht, benötigt einen gesonderten Versicherungsschutz. Hierfür kann die Generali Versicherung Wohnwagen und Wohnmobil ausreichend abdecken. Die Generali Versicherung Wohnwagen und Caravan ist nicht für Reisefahrzeuge ausgelegt, sondern eine sogenannte Campingversicherung für Standfahrzeuge. Der Antrag für eine Generali Caravan Versicherung oder eine Generali Wohnwagen Versicherung kann entweder direkt über das Internet oder über einen Berater der Versicherung gestellt werden. Über eine Suchanfrage auf der Internetseite des Versicherers kann ein Berater als Ansprechpartner zum Abschluss der Generali Caravan Versicherung oder der Generali Wohnwagen Versicherung gefunden werden.
Versicherungssumme und Beitragsberechnung
Die Beitragsberechnung zur Wohnwagen Versicherung Generali erfolgt anhand der vom Versicherungsnehmer gewünschten Versicherungssumme. Hierbei wird die Versicherungssumme immer in 1.000 Euro Schritten ermittelt. Die Versicherungsleistung im Schadensfall erfolgt anhand der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes. Die Wohnwagen Versicherung Generali ersetzt den Neuwert für Gegenstände, die zum Beginn der Versicherung mehr als die Hälfte des Anschaffungswertes haben. Darunter liegende Gegenstände werden durch die Wohnwagen Versicherung Generali zum Zeitwert versichert und entsprechend erstattet. Die Beitragsberechnung basiert auf der Höhe der Versicherungssumme und der vom Versicherungsnehmer gewünschten Leistungen. Nicht nur der Wohnwagen an sich kann über die Generali Wohnwagenversicherung versichert werden, sondern auch die mitgeführten beweglichen Gegenstände und das Inventar. Zudem sind Markisen, Vorzelte und auch Holzvorbauten mit der Generali Wohnwagenversicherung für Standfahrzeuge ausreichend versichert. Holzvorbauten werden nicht von jeder Versicherungsgesellschaft in den Leistungsumfang im Schadensfall aufgenommen. Wer diese Leistung benötigt, hat mit der Wohnwagenversicherung Generali eine gute Alternative.
Nicht versicherbare Gegenstände
Die Wohnwagenversicherung Generali für Standwohnwagen und Dauercamper umfasst zwar das bewegliche Inventar und die persönlichen Gegenstände des Versicherungsnehmers, aber einige Ausnahmen sind dennoch zu beachten. Mitgeführte Sportgeräte, wie Fahrräder sind nicht im Versicherungsumfang enthalten. Diese können ebenso wenig mit der Generali Wohnwagenversicherung gegen Schäden und Diebstahl versichert werden, wie auch Notebooks oder Telefone. Elektronische Geräte wie Fernseher sind zwar abgedeckt, Film- und Fotoausrüstungen dagegen nicht. Auch Wertgegenstände und Kunstgegenstände sowie Bargeld werden im Schadensfall nicht von der Generali ersetzt. Wenn Gegenstände und Objekte dieser Art dauerhaft im Wohnwagen oder Wohnmobil gelagert werden, benötigt der Besitzer eine zusätzliche Versicherung. Hier kann abgeklärt werden, ob die eigene Hausratversicherung erweitert werden kann. Unter Umständen kann auch eine Reisegepäckversicherung mit einer zusätzlichen Campingdeckung den nötigen Versicherungsschutz für die gewünschten Gegenstände bieten.
Reisefahrzeuge
Die angebotene Wohnwagenversicherung der Generali ist für Standfahrzeuge und Dauercamper ausgelegt. Die für die Fahrt mit dem Wohnwagen oder Caravan benötigte Haftpflichtversicherung kann angefragt werden. Hierfür kann der Versicherungsnehmer ein Kontaktformular nutzen oder direkt einen Berater der Generali kontaktieren.