Weitere Informationen
Die Versicherungsgesellschaft Victoria ist bereits seit dem Jahr 2010 nicht mehr der eigentliche Versicherer, wenn eine Victoria Caravan Versicherung oder Victoria Wohnwagenversicherung abgeschlossen wird. Die Versicherungsprodukte der Gesellschaft sind weiterhin verfügbar und können unter der Bezeichnung Victoria Caravan Versicherung oder Victoria Wohnwagen Versicherung abgeschlossen werden. Der Versicherer hinter den Produkten ist aber die Versicherungsgruppe der ERGO. Diese ist der offizielle Nachfolger der Victoria Gruppe und hat deren Produktpalette übernommen. Wird eine Wohnwagenversicherung Victoria abgeschlossen, steht die ERGO Versicherungsgruppe als verantwortlicher Versicherer dahinter.
Versicherungsumfang und Versicherungslaufzeit
Die Police der Victoria Wohnwagenversicherung ist nicht ausreichend, wenn es sich bei dem zu versichernden Fahrzeug um ein Reisefahrzeug handelt. Die Wohnwagen Versicherung Victoria ist eine Campingversicherung und für Standfahrzeuge und Dauercamper geeignet. Für Reisefahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, wird neben der Wohnwagen Versicherung Victoria noch ein zusätzlicher Haftpflichtschutz benötigt. Dieser kann über einen entsprechenden Schutzbrief bei der Victoria bzw. der ERGO oder einer anderen Gesellschaft abgeschlossen werden. Die Victoria Wohnwagenversicherung wird als Jahrespolice angeboten. Die Versicherung läuft immer 365 Tage und kann mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Erfolgt für die Victoria Versicherung Wohnwagen keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Der Versicherungsschutz für den Wohnwagen ist auch während der Überführung in das Winterlager gegeben. Dann darf aber keine Überführung auf der eigenen Achse erfolgen, der versicherte Wohnwagen darf nicht aktiv am Straßenverkehr teilhaben.
Versicherungswert und Selbstbeteiligung
Generell wird der Versicherungswert bei der Victoria Wohnwagen Versicherung auf den Wiederbeschaffungspreis, also den Neuwert festgelegt. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Wert zu versichernde Gegenstand noch mehr als die Hälft des Neuwertes beträgt. Ab dieser Grenze erfolgt die Schadensregulierung zum Zeitwert. Die Wohnwagenversicherung Victoria legt eine Selbstbeteiligung durch den Versicherungsnehmer fest. Entsteht ein Schaden durch einen Diebstahl oder einen unbefugten Gebrauch, so muss der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung von 20% tragen. Dies ist für festgelegte Gegenstände in den Versicherungsbedingungen definiert. Wenn der Schadensfall durch eine mutwillige Beschädigung dritter Personen eintritt, fordert die Wohnwagen Versicherung Victoria eine eigene Leistung von 150€. Die gleiche Selbstbeteiligung wird auch dann gefordert, wenn es zu Beschädigungen an der Außenverglasung des versicherten Wohnwagens kommt.
Grundpolice und Erweiterung
Die Grundpolice der Victoria Wohnwagenversicherung umfasst den Wohnwagen oder das mobile Heim, wenn dieses nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Auch fest eingebaute Sonderausstattung und geschlossene Vorbauten sind über die Versicherung abgedeckt. Die Police wird von der Versicherungsgesellschaft individuell an die Bedürfnisse des Anfragenden angepasst. So können auch Unterhaltungselektronik sowie das bewegliche Inventar in den Versicherungsumfang aufgenommen werden. Auch Zelte und Markisen, sowie alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs werden von der Victoria umfassend versichert. Eine eigene Police für die Ausstattung und das Inventar ist nicht verfügbar, diese kann nur in Verbindung mit der Victoria Versicherung Wohnwagen für das Standfahrzeug abgeschlossen werden.