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Wer mit dem Wohnwagen, dem Wohnmobil oder Caravan unterwegs ist, benötigt einen umfassenden Versicherungsschutz. Eine Wohnwagenversicherung für den Campingplatz ist vor allem für Dauercamper und Besitzer eines Standwohnwagens interessant. Doch auch auf dem Weg zum Campingplatz ist die Wohnwagenversicherung zwingend notwendig. Hierbei liegt der Unterschied darin, ob der Wohnwagen auf der eigenen Achse befördert wird, oder ob er nicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt. Generell gilt es als notwendig, dass eine Wohnwagenversicherung auf dem Campingplatz und passende Police für den Weg zum Campingplatz vorhanden ist. Auf dem Weg zum Campingplatz ist die Wohnwagenversicherung in Form einer Haftpflichtpolice nötig, wenn das Wohnmobil oder der Caravan eine Straßenzulassung haben. Um die Zulassung zu erhalten und am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist die Vorlage einer Versicherungspolice nötig.
Die Haftpflichtversicherung
Auch wer seinen Wohnwagen mit einer Versicherung auf dem Campingplatz ausstatten möchte, sollte sich über eine Haftpflichtversicherung Gedanken machen. Diese Wohnwagen Versicherung ist auf dem Campingplatz ebenso wichtig, wie auf der Reise zu dem gewünschten Ziel. Ist eine Haftpflichtversicherung vorhanden, deckt diese Schäden, wie während der Standzeit auf einem ausgewiesenen Campingplatz entstehen. Jeder Besitzer eines Standfahrzeuges haftet für das Fahrzeug selbst, die Vorbauten und das bewegliche Inventar. Daher ist auch auf dem Campingplatz eine Wohnwagen Versicherung in Form der Haftpflichtversicherung eine gute Lösung. Wird die Police für die auf dem Campingplatz als Wohnwagen Versicherung gewünschte Haftpflicht beantragt, sollte beachtet werden, ob das Standfahrzeug über ein Fahrwerk verfügen muss und beweglich sein muss. Unter Umständen wird dies vom Versicherer gefordert. Wer mit dem Wohnmobil oder dem Caravan unterwegs ist braucht generell eine Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall die vorgeschriebene gesetzliche Deckung leistet.
Die Inhaltsversicherung
Sowohl für einen Wohnwagen als auch für einen Caravan ist eine Versicherung auf dem Campingplatz angebracht, um den Inhalt ausreichend gegen Beschädigungen und Diebstahl zu sichern. Die Versicherungsgesellschaften bieten eine Campingversicherung an, die sich dann auf das gesamte mitgeführte Inventar und die persönlichen Gegenstände des Versicherungsnehmers ausweiten lässt. Auch die mitgeführten Gegenstände von Angehörigen können über eine Caravan Versicherung für den Campingplatz ausreichend versichert werden. Diese Versicherung für Dauercamper und Standfahrzeuge wird unter anderem von der VHV, dem ADAC angeboten.
Der Geltungsbereich
Die Police der VHV ist nur auf den innerdeutschen Raum beschränkt. Wird eine Police für die Caravan Versicherung für einen Campingplatz in der EU benötigt, kann diese bei diversen Anbietern abgeschlossen werden. Auch Länder außerhalb der EU sind auf Anfrage versicherbar. Die Versicherungsgesellschaft erstellt dann ein individuelles Angebot für das gewünschte Reiseziel. Jede Versicherungsgesellschaft setzt beim Abschluss der Campingversicherung voraus, dass das Fahrzeug auf einem ausgewiesenen Campingplatz abgestellt wird. Dieser darf von einem Unternehmen, einer Behörde oder einem Verein gekennzeichnet werden. Wird der Wohnwagen auf einem nicht offiziell gekennzeichneten Platz abgestellt, erfolgt keine Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaft.
Der Versicherungsschutz
Eine Inhaltsversicherung oder Campingversicherung reguliert Schäden, die während der Standzeit auf einem Campingplatz entstehen. Der Versicherungsschutz besteht sowohl für Schäden durch einen Brand, Sturm, Hagel und Wasserschäden. Auch dann, wenn ein Schaden durch fremde oder dritte Personen entsteht, reguliert diesen die Versicherungsgesellschaft. Die meisten Versicherer fordern bei der Beschädigung durch fremde Personen und auch für Schäden an der Außenverglasung eine eigene Beteiligung des Versicherungsnehmers. Der ADAC bieten eine Police ohne Selbstbeteiligung an. Eine akzeptierte Selbstbeteiligung kann sich beitragsmindernd auswirken.