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Wenn mit dem Wohnwagen eine Reise angetreten wird, muss eine entsprechende Wohnwagen Versicherung oder eine Caravan Versicherung vorhanden sein. Auch wenn der Wohnwagen oder Caravan zu Dauercampingzwecken im Ausland abgestellt wird, sollte der passende Versicherungsschutz vorhanden sein. Der Versicherungsschutz in Form einer Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Teilnahme am Straßenverkehr erfolgt. Dies ist dann der Fall, wenn der Wohnwagen oder Caravan auf der eigenen Achse gezogen wird und somit auch eine Zulassung benötigt. Das dafür nötige Kennzeichen wird sowohl als dauerhaftes als auch als saisonal begrenztes Kennzeichen nur ausgegeben, wenn die Versicherungsnummer für eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Die elektronische Versicherungsnummer wird zur Zulassung benötigt. Bei der Einreise in ein Urlaubsland innerhalb der EU oder in ein Urlaubsland mit europäischem Geltungsbereich ist dann kein weiterer Nachweis nötig. Hier ist das gestempelte Kennzeichen für den Wohnwagen oder Caravan ausreichend, um den Nachweis für eine vorhandene Wohnwagen Versicherung zu erbringen.
Vorgeschriebener Versicherungsschutz und Nachweis
Unter Umständen kann aber im Urlaubsland dennoch eine Kontrolle erfolgen. Hierfür ist es ratsam, im Vorfeld die grüne Versicherungskarte von der Versicherungsgesellschaft anzufordern. Diese gilt generell als geeigneter Nachweis für eine Wohnwagenversicherung. Eine Versicherungskarte dieser Art sollte dann auch für das Zugfahrzeug mitgeführt werden. Es besteht keine Pflicht zum Mitführen der grünen Versicherungskarte. Um Probleme bei der Einreise oder bei einem Schadensfall zu vermeiden, sollte das international anerkannte Dokument aber zu den Reiseunterlagen zählen.
Standfahrzeuge und Reisefahrzeuge
Während Reisefahrzeuge zur Teilnahme am Straßenverkehr zwingend eine Haftpflichtversicherung und eine Zulassung benötigen, ist diese Art der Wohnwagenversicherung für Standfahrzeuge nicht vorgeschrieben. Wird der Wohnwagen oder Caravan auf einem offiziellen Campingplatz im Urlaubsland abgestellt, dient er zu Dauercampingzwecken. Dies ist dann der Fall, wenn keine Teilnahme am Straßenverkehr mehr erfolgt und keine Zulassung mehr notwendig ist. Dann ist eine Campingversicherung für Dauercamper und Standfahrzeuge die optimale Versicherungslösung. Versicherer wie der ADAC bieten hier eine geeignete Police an. Diese ist auch auf Campingplatzen innerhalb der EU gültig. Zudem ist dann auch die Wohnwagenversicherung Schweiz und die Wohnwagenversicherung Norwegen durch die Erwähnung in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Die Versicherungskarte für EU Länder
Zur Einreise in ein EU Land muss die grüne Versicherungskarte nicht mitgeführt werden. Sie ist kein vorgeschriebenes Einreisedokument mehr, da das Kennzeichen und die Zulassung des Wohnwagens als ausreichend gelten. Diese Regelung gilt auch für Spanien. In der Wohnwagenversicherung Spanien sind auch die kanarischen Inseln enthalten. Aufgrund der Bestimmung für die Benelux Länder ist beim ADAC die Wohnwagen Versicherung Holland und die Wohnwagenversicherung Belgien vorhanden. Auch die Wohnwagenversicherung Dänemark und die Wohnwagenversicherung Frankreich sind aufgrund der Regelung zu den EU Ländern enthalten.
Die Versicherungskarte für weitere europäische Länder
Wer in europäische Länder wie Norwegen, Kroatien, die Schweiz und Liechtenstein reist, sollte nicht auf die EU Regelung vertrauen. Zwar ist das Mitführen der grünen Versicherungskarte zum Nachweis der Wohnwagenversicherung auch hier nicht verpflichtend, aber dennoch ratsam. Die Versicherungskarte ist kein vorgeschriebenes Einreisedokument. Dennoch sollten sowohl die grüne Karte als auch ein europäischer Unfallbericht bei der Reise mit dem Wohnwagen mitgeführt werden. Sollte es zu einem Versicherungsfall währen dem Auslandsaufenthalt kommen, erleichtert der europäische Unfallbericht die Abwicklung und die Schadensregulierung.