Weitere Informationen
Die Wohnwagenversicherung für Kurzzeitkennzeichen oder auch die Caravan Versicherung für Kurzzeitkennzeichen ist keine freiwillige Versicherung. Kurzzeitkennzeichen für einem Wohnwagen sind ohne eine vorab abgeschlossene Versicherung nicht erhältlich. Für die abgeschlossene Caravan Versicherung für Kurzzeitkennzeichen oder die Wohnwagenversicherung für Kurzzeitkennzeichen wird vom Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, die eVB mitgeteilt. Diese muss dann angegeben werden, wenn das Kurzzeitkennzeichen beantragt wird. Ein Kurzzeitkennzeichen wird für Probefahrten ebenso ausgegeben wie für Überführungsfahrten. Daher kann dieses Kennzeichen genutzt werden, wenn der Wohnwagen auf einen Campingplatz überführt wird und dort als Standwohnwagen oder Mobilheim genutzt wird. Für die Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen ist die Wohnwagen Versicherung dann per Gesetz vorgeschrieben. Sobald der Wohnwagen abgestellt ist und die Kurzzeitzulassung erlischt, benötigt der Besitzer eine Campingversicherung für seinen Standwohnwagen.
Versicherungsdauer und Geltungsbereich
Die Wohnwagen Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen orientiert sich in der Laufzeit an der des Kurzzeitkennzeichens. Ein Kennzeichen dieser Art kann mit einer Gültigkeit von einem, drei oder fünf Tagen beantragt werden. Für diesen Zeitraum besteht dann auch der Versicherungsschutz. Der Geltungsbereich ist beim Abschluss der Wohnwagenversicherung für Kurzzeitkennzeichen standardmäßig auf den innerdeutschen Bereich beschränkt. Es ist aber möglich, die IVK zu erhalten. Diese internationale Versicherungskarte gewährleistet dann den ausreichenden Versicherungsschutz in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern. Hier sollte sich der Versicherungsnehmer und Wohnwagenbesitzer im Vorfeld informieren, ob die internationale Versicherungskarte die für ihn notwendige Wohnwagen Versicherung für Kurzzeitkennzeichen abdeckt. Die gesetzliche Vorschrift der Haftpflichtversicherung ist nicht auf Deutschland beschränkt. Auch im Ausland besteht diese Pflicht. Hierbei unterscheiden sich aber die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen. Mit der IVK ist gewährleistet, dass die Deckungssumme der abgeschlossenen Caravan Versicherung für Kurzzeitkennzeichen im Schadensfall ausreichend hoch ist.
Versicherungsumfang
Wird für ein Kurzzeitkennzeichen eine Wohnwagenversicherung abgeschlossen, ist dies die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die Wohnwagen Versicherung für Kurzzeitkennzeichen als Teilkasko oder Vollkasko Police wird in der Regel nicht angeboten. Die benötigte Haftpflichtversicherung für den Wohnwagen oder den Caravan wird von nahezu jeder Versicherungsgesellschaft angeboten. Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, kann sich der Besitzer des Wohnwagens oder Caravans an jede Versicherung wenden, die eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge anbietet. Diese Versicherungspolice kann für Kurzzeitkennzeichen als Wohnwagen Versicherung abgeschlossen werden. Meist ist es hier aufgrund des Versicherungsbeitrages ratsam, bei der Versicherung anzufragen, bei der auch das Zugfahrzeug versichert ist. Der Versicherer bietet dann eine Wohnwagen Versicherung oder eine Caravan Versicherung zu einem günstigen Beitrag an. Die Haftpflichtversicherung für die Fahrt mit einem Kurzzeitkennzeichen deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungsgrenze. Bei der für Kurzzeitkennzeichen abgeschlossenen Versicherungspolice ist keine Schadensregulierung für selbst verursachte Schäden am Wohnwagen oder Caravan enthalten. Auch wenn der Schaden durch höhere Gewalt oder dritte Personen entsteht, erfolgt keine Regulierung durch die Versicherungsgesellschaft, wenn rein für das Kurzzeitkennzeichen die Wohnwagenversicherung abgeschlossen wurde.