Weitere Informationen
Wer mit dem Wohnwagen oder Caravan unterwegs ist, benötigt eine Zulassung. Dies ist dann der Fall, wenn der Wohnwagen auf der eigenen Achse am Verkehr teilnimmt. Sobald dieser an einem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen gezogen wird, muss eine Wohnwagenversicherung vorhanden sein. Eine vorübergehende Zulassung für einen kurzen Zeitraum wird als Kurzzeitzulassung bezeichnet. Wird solch eine beantragt, muss eine Wohnwagen Versicherung mit Kurzzeitzulassung oder eine entsprechende Caravan Versicherung mit Kurzzeitzulassung abgeschlossen werden.
Einsatzbereich der Kurzzeitzulassung
Eine Kurzzeitzulassung kann aus verschiedenen Gründen vorgenommen werden. Die Caravan Versicherung bei einer Kurzzeitzulassung oder auch die Wohnwagenversicherung bei einer Kurzzeitzulassung kann im Falle einer Probefahrt abgeschlossen werden. Auch eine notwendige Fahrt in die Werkstatt kann mit einer Kurzzeitzulassung und der Wohnwagen Versicherung unternommen werden. Für die Kurzzeitzulassung wird eine Wohnwagen Versicherung auch benötigt, wenn es sich um eine Überführungsfahrt von einem Campingplatz zu einem anderen oder in das Winterlager handelt. Auch beim Kauf eines Wohnwagens kann dieser dann mittels einer Kurzzeitzulassung und der Wohnwagenversicherung an den vom neuen Besitzer gewünschten Stellplatz gezogen werden. Die Kurzzeitzulassung und das damit verbundene Kurzzeitkennzeichen sind für solche Fälle ausgelegt und werden mit vergleichsweise geringen Kosten ausgegeben. Der Besitzer des Wohnwagens oder Caravans kann auch eine Firma mit der Abwicklung der Kurzzeitzulassung und der Überführung beauftragen. Diese kümmert sich dann auch um die dazugehörigen Wohnwagen Versicherung für die Kurzzeitzulassung.
Geltungsbereich der Kurzzeitzulassung
Die Wohnwagen Versicherung für die Kurzzeitzulassung ist nur für den innerdeutschen Raum abschließbar. Dies beruht auf dem Geltungsbereich des Kurzzeitkennzeichens. Dieses darf nur für Fahrten innerhalb Deutschlands genutzt werden. Für die Kurzzeitzulassung wird die Wohnwagenversicherung in Form der Haftpflicht benötigt. Diese wird von fast allen Versicherungsgesellschaften angeboten. Sowohl die Itzehoer, die AXA und auch die WWK bieten passende Policen an. Beim Abschluss der Wohnwagenversicherung für die Kurzzeitzulassung erhält der Wohnwagen oder Caravan Besitzer eine Versicherungsbestätigung. Diese wird zur Zulassung und zur Ausgabe der Kurzzeitkennzeichen benötigt.
Versicherungsumfang und Versicherungsdauer
Für eine Kurzzeitzulassung wird nur eine Wohnwagenversicherung in Form der Haftpflichtversicherung wirklich benötigt. Eine zusätzliche Kaskopolice ist nicht verpflichtend. Der Wohnwagen kann aber mit einer entsprechenden Police abgesichert werden, wenn dies vom Besitzer gewünscht wird. Zur Zulassung ist nur die Bestätigung über die Haftpflichtpolice vorzulegen. Die Versicherung erlischt mit dem Ablaufdatum des ausgegebenen Kurzzeitkennzeichens. Dieses hat eine maximale Gültigkeit von fünf Tagen. Sobald das auf dem Kennzeichen vermerkte Datum überschritten ist, darf der Wohnwagen nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Ab diesem Zeitpunkt erlischt auch der Schutz durch die für die Kurzzeitzulassung abgeschlossene Wohnwagenversicherung. Wenn sich der Wohnwagen dann auf einem dauerhaften Stellplatz befindet und nicht mehr zugelassen wird, kann eine Campingversicherung über den ADAC abgeschlossen werden. Wenn der Wohnwagen als Reisefahrzeug genutzt wird, benötigt der Besitzer eine gesonderte Haftpflichtversicherung für seinen Wohnwagen.