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Wohnwagenversicherung für Kurzzeitzulassung

Manchmal ist es notwendig, einen Wohnwagen vor der endgültigen Anmeldung kurzzeitig zuzulassen. Für eine solche Kurzzeitzulassung benötigt der Wohnwagen ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen. Den notwendigen evb-Code zur Beantragung des roten Kennzeichens erhält man bei jeder Wohnwagenversicherung.

Kurzzeitzulassung erfordert

  • Kurzzeitkennzeichen (rotes Kennzeichen)
  • evb-Code zur Kennzeichenbeantragung – prinzipiell bei jeder Wohnwagenversicherung

Gültigkeit Kurzzeitkennzeichen

  • 5 Tage

Versicherungsschutz

  • Haftpflichtschutz begrenzt für 5 Tage
  • nur in Ausnahmefällen Kaskoschutz

Besonderheiten

  • nicht jede Wohnwagenversicherung bietet Versicherungsschutz für Kurzzeitzulassung an, wenn der Wohnwagen nicht anschließend dauerhaft beim Unternehmen versichert wird

Kosten

  • können bei jedem Anbieter unterschiedlich sein
  • ohne nachfolgenden Versicherungsvertrag – um 100 Euro
  • bei anschließender Versicherung – keine Extrakosten, Rückdatierung des Vertrages um 5 Tage

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Angebote zur Wohnwagenversicherung unterscheiden sich in ihren Prämien und im Leistungsangebot. Daher ist ein Versicherungsvergleich vor dem Abschluss einer Wohnwagenversicherung ratsam. Der blaue Button „Zum Versicherungsvergleich“ führt automatisch auf unseren seiteninternen Tarifrechner. Nach der Berechnung der günstigsten Wohnwagenversicherung mit gutem Leistungsangebot kann ein Onlineabschluss für eine Versicherung abgeschlossen werden.

 

Weitere Informationen

Wer mit dem Wohnwagen oder Caravan unterwegs ist, benötigt eine Zulassung. Dies ist dann der Fall, wenn der Wohnwagen auf der eigenen Achse am Verkehr teilnimmt. Sobald dieser an einem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen gezogen wird, muss eine Wohnwagenversicherung vorhanden sein. Eine vorübergehende Zulassung für einen kurzen Zeitraum wird als Kurzzeitzulassung bezeichnet. Wird solch eine beantragt, muss eine Wohnwagen Versicherung mit Kurzzeitzulassung oder eine entsprechende Caravan Versicherung mit Kurzzeitzulassung abgeschlossen werden.

Einsatzbereich der Kurzzeitzulassung

Eine Kurzzeitzulassung kann aus verschiedenen Gründen vorgenommen werden. Die Caravan Versicherung bei einer Kurzzeitzulassung oder auch die Wohnwagenversicherung bei einer Kurzzeitzulassung kann im Falle einer Probefahrt abgeschlossen werden. Auch eine notwendige Fahrt in die Werkstatt kann mit einer Kurzzeitzulassung und der Wohnwagen Versicherung unternommen werden. Für die Kurzzeitzulassung wird eine Wohnwagen Versicherung auch benötigt, wenn es sich um eine Überführungsfahrt von einem Campingplatz zu einem anderen oder in das Winterlager handelt. Auch beim Kauf eines Wohnwagens kann dieser dann mittels einer Kurzzeitzulassung und der Wohnwagenversicherung an den vom neuen Besitzer gewünschten Stellplatz gezogen werden. Die Kurzzeitzulassung und das damit verbundene Kurzzeitkennzeichen sind für solche Fälle ausgelegt und werden mit vergleichsweise geringen Kosten ausgegeben. Der Besitzer des Wohnwagens oder Caravans kann auch eine Firma mit der Abwicklung der Kurzzeitzulassung und der Überführung beauftragen. Diese kümmert sich dann auch um die dazugehörigen Wohnwagen Versicherung für die Kurzzeitzulassung.

Geltungsbereich der Kurzzeitzulassung

Die Wohnwagen Versicherung für die Kurzzeitzulassung ist nur für den innerdeutschen Raum abschließbar. Dies beruht auf dem Geltungsbereich des Kurzzeitkennzeichens. Dieses darf nur für Fahrten innerhalb Deutschlands genutzt werden. Für die Kurzzeitzulassung wird die Wohnwagenversicherung in Form der Haftpflicht benötigt. Diese wird von fast allen Versicherungsgesellschaften angeboten. Sowohl die Itzehoer, die AXA und auch die WWK bieten passende Policen an. Beim Abschluss der Wohnwagenversicherung für die Kurzzeitzulassung erhält der Wohnwagen oder Caravan Besitzer eine Versicherungsbestätigung. Diese wird zur Zulassung und zur Ausgabe der Kurzzeitkennzeichen benötigt.

Versicherungsumfang und Versicherungsdauer

Für eine Kurzzeitzulassung wird nur eine Wohnwagenversicherung in Form der Haftpflichtversicherung wirklich benötigt. Eine zusätzliche Kaskopolice ist nicht verpflichtend. Der Wohnwagen kann aber mit einer entsprechenden Police abgesichert werden, wenn dies vom Besitzer gewünscht wird. Zur Zulassung ist nur die Bestätigung über die Haftpflichtpolice vorzulegen. Die Versicherung erlischt mit dem Ablaufdatum des ausgegebenen Kurzzeitkennzeichens. Dieses hat eine maximale Gültigkeit von fünf Tagen. Sobald das auf dem Kennzeichen vermerkte Datum überschritten ist, darf der Wohnwagen nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Ab diesem Zeitpunkt erlischt auch der Schutz durch die für die Kurzzeitzulassung abgeschlossene Wohnwagenversicherung. Wenn sich der Wohnwagen dann auf einem dauerhaften Stellplatz befindet und nicht mehr zugelassen wird, kann eine Campingversicherung über den ADAC abgeschlossen werden. Wenn der Wohnwagen als Reisefahrzeug genutzt wird, benötigt der Besitzer eine gesonderte Haftpflichtversicherung für seinen Wohnwagen.

Häufig Gestellte Fragen

Warum braucht man eine Wohnwagenversicherung?

Gesetzlich vorgeschrieben ist beim Versichern des Wohnwagens mindestens eine Haftpflichtversicherung, die Halter, Fahrer und Beifahrer gegen Schadensersatzansprüche Dritter schützt. Doch da der Wert der mobilen Ferienwohnungen durch teuere Inneneinrichtungen und kostspielige technische Komponenten immer mehr steigt, reicht eine Basisversicherung meist nicht aus und man sollte sinnvoller weise die ein oder andere zusätzliche Wohnwagenversicherung abschließen.

Welche Varianten der Wohnwagenversicherung gibt es?

Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung bietet sich zur Wohnwagen Versicherung auch der Abschluss einer Kasko-Versicherung an. Welche Kasko-Versicherung die geeignete und darüber hinaus auch die günstigste Wohnwagenversicherung ist, kommt auf das jeweilige Modell und die dazugehörige Ausstattung an und kann daher nicht pauschal gesagt werden. Jedoch ist nur dann den Wohnwagen versichern erfolgreich, wenn die abgeschlossene Wohnwagenversicherung auch wirklich alle Schadensfälle, die hinsichtlich des eigenen Fahrzeugs von Belang sind, abdeckt. Eine Teilkasko-Versicherung deckt beispielsweise auch Schäden, die durch Sturm, Hagel, Brand, Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle oder an fest eingebauten Teilen verursacht werden, beim eigenen Fahrzeug ab. Der Umfang einer Vollkasko beinhaltet über die Teilkasko hinaus zusätzlich Schäden, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht sowie eine Inhaltsversicherung für Reisegepäck und Inventar. Für Dauercamper gibt es sogar eine gesonderte Campingversicherung, die Inneneinrichtungen von Caravans mit versichert.

Welche Leistungen beinhaltet die Wohnwagenversicherung?

Welche Leistungen eine Wohnwagenversicherung innerhalb ihrer angebotenen Versicherungsarten und Tarife erbringt, kann man ebenfalls über unseren Versicherungsvergleich herausfinden, bevor man eine Wohnwagenversicherung online abschließt. Da der Leistungsumfang der verschiedenen Anbieter von Wohnwagenversicherungen häufig variiert, empfiehlt sich das genaue Studieren der jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, da diese teilweise Ausschlussklauseln enthalten, die sich auf eine eventuell eintretende Schadensregulierung auswirken können. So kann beispielsweise eine nach Ansicht des Versicherers ungeeignete Schließvorrichtung am Wohnwagen bei einem Diebstahl zur Ablehnung der Schadensübernahme führen.

Was sollte man bei einer Wohnwagenversicherung beachten?

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für die Wohnwagenversicherung Wohnwagen ist zu beachten, dass sich die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen von der beim PKW bekannten Staffelung unterscheidet. Zahlreiche Versicherer unterscheiden nur 10 und manche sogar nur drei Schadenfreiheitsklassen, so dass man die Angebote der Versicherer hinsichtlich der Einstufungen ebenfalls vergleichen sollte. Fährt man seinen Caravan mit Saisonkennzeichen, sollte das Fahrzeug mindestens sechs Monate lang zugelassen bleiben, da eine kürzere Fahrsaison bei der Wohnwagenversicherung Versicherung nicht auf den Rabatt der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse angerechnet wird. Im Falle einer Vollkasko-Versicherung sollte man unbedingt berücksichtigen, dass es auch hier in den Versicherungsbedingungen wesentliche Unterschiede zwischen den Versicherern gibt. Die Versicherung von Schäden, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht oder die auf das Konto unbekannter Dritter gehen, gehören ja noch zu den grundsätzlichen Regelungen einer Vollkasko-Versicherung aber schon bei den Selbstbeteiligungsraten und anderen Klauseln, die beispielsweise bei Schäden durch höhere Gewalt oder Unwetter eine Rolle spielen, beginnen die Unterschiede bei den verschiedenen Anbieter, die meist nur das Kleingedruckte offenbart.

Wohnwagenversicherungen im Vergleich