Weitere Informationen
Wer mit seinem Wohnwagen oder Caravan verreisen will, benötigt eine Zulassung. Eine Wohnwagenversicherung für Saisonkennzeichen und eine Caravan Versicherung für Saisonkennzeichen sind sogar Pflicht, um die Zulassung zu erhalten. Sobald die Teilnahme am Straßenverkehr erfolgt, benötigt der Besitzer zur Zulassung den Nachweis über eine Wohnwagenversicherung für Saisonkennzeichen oder eine Caravan Versicherung für Saisonkennzeichen. Ohne die Versicherungsnummer ist eine Zulassung nicht möglich, und es wird kein Saisonkennzeichen ohne Wohnwagenversicherung ausgestellt.
Haftpflichtversicherung
Eine verpflichtende Versicherung ist die Wohnwagen Versicherung für Saisonkennzeichen in Form der Haftpflichtpolice. Diese wird von nahezu jeder Versicherungsgesellschaft und auch vom ADAC oder der WWK angeboten. Diese ist nicht nur für das ziehende Fahrzeug nötig, sondern muss auch bei einem Saisonkennzeichen als Wohnwagenversicherung nachgewiesen werden. Hierbei kann die Haftpflichtpolice für Saisonkennzeichen mit einer Laufzeit von einem bis zu elf Monaten abgeschlossen werden. Eine Jahrespolice für ein Saisonkennzeichen als Wohnwagen Versicherung ist nicht möglich. Der vom Versicherungsnehmer zu entrichtende Versicherungsbeitrag wird von der Versicherungsgesellschaft an die gewünschte Laufzeit angepasst. Wer also seinen Wohnwagen nicht das ganze Jahr benötigt, kann durch die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen bei der Wohnwagen Versicherung Geld sparen.
Teilkasko
Die Teilkasko ist als Wohnwagenversicherung nicht verpflichtend abzuschließen, sollte aber dennoch eine Überlegung wert sein. Eine Teilkaskopolice übernimmt Schäden an dem versicherten Wohnwagen während der Reise. Hierbei sind Versicherungsrisiken wie Sturm, Hagel oder auch Überschwemmungen versicherbar. Auch Wildschäden oder gar die völlige Zerstörung des Wohnwagens können über eine entsprechende Versicherungssumme abgedeckt werden. Hierbei übernimmt die Teilkaskoversicherung in der Regel nur den Zeitwert. Eine Caravanversicherung oder Wohnwagen Versicherung mit Saisonkennzeichen kann nur für sehr neue Fahrzeuge so abgeschlossen werden, dass der Neuwert im Schadensfall reguliert wird.
Vollkasko
Die Versicherungsgesellschaften wie z.B. die WWK bieten für den Wohnwagen auch eine Vollkasko Police an. Auch mit einem Saisonkennzeichen kann diese Wohnwagenversicherung beantragt werden. Diese übernimmt dann auch Schäden am Wohnwagen oder Caravan, die durch eine mutwillige Tat fremder Personen entstehen. Diese Versicherung für Wohnwagen mit einem Saisonkennzeichen kommt dann auch für Schäden durch Vandalismus bis zu einer vereinbarten Höhe auf. Zugleich übernimmt die Versicherungsgesellschaft auch dann die Schadensregulierung, wenn der Wohnwagen oder Caravan durch eigenes Verschulden beschädigt oder zerstört wird. Diese Leistung ist bei einer Teilkaskoversicherung nicht möglich.
Zusatzversicherung für das Reisegepäck
Das mitgeführte Reisegepäck ist bei einer Caravan oder Wohnwagenversicherung mit Saisonkennzeichen nicht enthalten. Weder die Haftpflicht noch die Kaskoversicherung decken Schäden oder eine Zerstörung des Reisegepäcks. Hier können Reisende eine zusätzliche Police erhalten, die dann auch die mitgeführten Gegenstände während dem Aufenthalt auf einem Campingplatz abdeckt. Eine Reisegepäckversicherung ist ratsam, wenn man mit dem Wohnwagen oder Caravan auf Reisen ist. Hierbei muss aber immer beachtet werden, ob eine Camping Deckung im Versicherungsumfang enthalten ist.
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