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Wohnwagenversicherung kündigen

Für einen Wohnwagen muss zur Zulassung zumindest eine Haftpflichtversicherung bestehen. Versicherungsschutz bietet eine spezielle Wohnwagen Versicherung. Soll eine bestehende Versicherung gekündigt werden, ist dies nur unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen und Fristen möglich.

Kündigungsarten

  • fristgerechte Kündigung zum Ablauf
  • Sonderkündigung
  • Kündigung nach Schaden
  • Kündigung bei Wagniswegfall

fristgerechte Kündigung

  • Kündigungstermin zum Ablauf des Versicherungsjahres – in der Regel zum 01.01.
  • Kündigungsfrist bis 30.11. (Eingang der schriftlichen Kündigung)

Sonderkündigung

  • nach Beitragserhöhung – 4 Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung

Kündigung nach Schaden

  • Kündigung innerhalb eines Monats nach Schadensabwicklung

Kündigung bei Wagniswegfall

  • bei Veräußerung
  • bei Stilllegung

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Auf der Suche nach einer neuen Wohnwagenversicherung ist ein Versicherungsvergleich hilfreich. Unseren seiteninternen Tarifrechner erreichen Sie durch Anklicken des blauen Feldes “Zum Versicherungsvergleich”. Der Vergleichsrechner ermittelt die preisgünstigsten Wohnwagenversicherungen mit dem besten Leistungsangebot. Im Anschluss an den Versicherungsvergleich haben Sie Gelegenheit, für die Wohnwagenversicherung Ihrer Wahl einen Versicherungsvertrag online abzuschließen.

 

Weitere Informationen

Man möchte einen Wohnwagen verkaufen oder abmelden, man will den Versicherer aufgrund eine Preiserhöhung wechseln, oder man legt sich einen neuen Wagen zu: Es gibt eine Reihe von Gründen, warum man eine Wohnwagenversicherung kündigen will. Damit aber die Wohnwagenversicherung Kündigung vom alten Versicherer akzeptiert wird, sind einige Details zu beachten, wenn man eine Wohnwagen Versicherung kündigen will. Zu schnell besteht sonst die Gefahr, dass der Versicherer die Wohnwagen Versicherung Kündigung ablehnt. Worauf also muss man achten, wenn man eine Wohnwagenversicherung Kündigung plant?

Die Sache mit der Kündigungsfrist

Eine Wohnwagenversicherung zu kündigen heißt immer auch, dass man sich mit der Kündigungsfrist auseinandersetzen muss. Sie hängt von den Gründen ab, warum man die Wohnwagen Versicherung kündigen will. Hängt die Kündigung der Wohnwagenversicherung damit zusammen, dass man das Fahrzeug verkauft oder abmeldet und keinen neuen Wagen anmeldet, handelt es sich um einen sogenannten Wagniswegfall. In diesem Fall kann eine Kündigung der Wohnwagenversicherung mit der Abmeldung des Fahrzeugs durchgeführt werden. Anders sieht es aus, wenn man die alte Wohnwagen Versicherung kündigen will und zu einer anderen Gesellschaft wechseln will. Diese Wohnwagen Versicherung Kündigung ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit möglich, die häufig zum Jahresende festgesetzt ist. Erhebt der Versicherer eine Erhöhung der Beiträge, ist auch das ein Grund für eine Kündigung der Wohnwagenversicherung. Dann steht es dem Versicherten zu, die Wohnwagenversicherung zu kündigen, ohne eine bestimmte Frist einzuhalten. In diesem Fall spricht man von einer außerordentlichen Kündigung der Wohnwagen Versicherung.

Die Rechte des Versicherers

Hält der Versicherte die Fristen für die Kündigung der Wohnwagen Versicherung nicht ein, kann die Versicherung die Kündigung ablehnen. Das ist der Fall, wenn der Ablauf des Vertragsdatums nicht eingehalten ist. Auch wenn eine außerordentliche Kündigung der Wohnwagen Versicherung nicht fristgemäß eingeht, hat der Versicherer das Recht, sie abzulehnen. In der Regel ist dann eine Wohnwagen Versicherung Kündigung erst zum nächsten Ablaufdatum möglich, es sei denn, man meldet das Fahrzeug aufgrund eines Verkaufs oder Stilllegung ab.

Eine Alternative ist nötig

Wer sich entscheidet, seine Wohnwagenversicherung zu kündigen, braucht eine Alternative, wenn er das Fahrzeug weiterhin anmelden will. Gerade in der Haftpflicht ist darauf zu achten, dass der Wechsel von einem Versicherer zum anderen nahtlos erfolgt, denn die Haftpflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, ein Bruch des Versicherungsschutzes ist nicht zulässig. Bevor man sich nach einer Wohnwagenversicherung Kündigung für eine andere Gesellschaft entscheidet, ist es ratsam, einen Versicherungsvergleich durchzuführen, damit man bei dem neuen Versicherer von Anfang an vermeidet, was bei der alten Gesellschaft nicht gefallen hat.

Vergleichen ist angesagt

Ein Versicherungsvergleich ist gut online im Internet durchzuführen. Dazu gibt es einige Online-Rechner, die mit wenigen Angaben den passenden Versicherer mit den günstigsten Preisen berechnen. Aus dem Vergleichsrechner heraus lässt sich der Vertrag auch gleich abschließen. Innerhalb weniger Tage erhält man dann alle Vertragsunterlagen, die neue Wohnwagenversicherung ist abgeschlossen und gültig. Will man es sich trotzdem noch einmal anders überlegen, steht dem Versicherten auch bei einem Online-Abschluss ein Widerrufrecht zu. Damit darf auch eine online abgeschlossene Versicherung innerhalb dieser Frist wieder gekündigt werden, ohne dass dem Versicherten daraus irgendwelche Nachteile entstehen.

Häufig Gestellte Fragen

Warum braucht man eine Wohnwagenversicherung?

Gesetzlich vorgeschrieben ist beim Versichern des Wohnwagens mindestens eine Haftpflichtversicherung, die Halter, Fahrer und Beifahrer gegen Schadensersatzansprüche Dritter schützt. Doch da der Wert der mobilen Ferienwohnungen durch teuere Inneneinrichtungen und kostspielige technische Komponenten immer mehr steigt, reicht eine Basisversicherung meist nicht aus und man sollte sinnvoller weise die ein oder andere zusätzliche Wohnwagenversicherung abschließen.

Welche Varianten der Wohnwagenversicherung gibt es?

Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung bietet sich zur Wohnwagen Versicherung auch der Abschluss einer Kasko-Versicherung an. Welche Kasko-Versicherung die geeignete und darüber hinaus auch die günstigste Wohnwagenversicherung ist, kommt auf das jeweilige Modell und die dazugehörige Ausstattung an und kann daher nicht pauschal gesagt werden. Jedoch ist nur dann den Wohnwagen versichern erfolgreich, wenn die abgeschlossene Wohnwagenversicherung auch wirklich alle Schadensfälle, die hinsichtlich des eigenen Fahrzeugs von Belang sind, abdeckt. Eine Teilkasko-Versicherung deckt beispielsweise auch Schäden, die durch Sturm, Hagel, Brand, Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle oder an fest eingebauten Teilen verursacht werden, beim eigenen Fahrzeug ab. Der Umfang einer Vollkasko beinhaltet über die Teilkasko hinaus zusätzlich Schäden, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht sowie eine Inhaltsversicherung für Reisegepäck und Inventar. Für Dauercamper gibt es sogar eine gesonderte Campingversicherung, die Inneneinrichtungen von Caravans mit versichert.

Welche Leistungen beinhaltet die Wohnwagenversicherung?

Welche Leistungen eine Wohnwagenversicherung innerhalb ihrer angebotenen Versicherungsarten und Tarife erbringt, kann man ebenfalls über unseren Versicherungsvergleich herausfinden, bevor man eine Wohnwagenversicherung online abschließt. Da der Leistungsumfang der verschiedenen Anbieter von Wohnwagenversicherungen häufig variiert, empfiehlt sich das genaue Studieren der jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, da diese teilweise Ausschlussklauseln enthalten, die sich auf eine eventuell eintretende Schadensregulierung auswirken können. So kann beispielsweise eine nach Ansicht des Versicherers ungeeignete Schließvorrichtung am Wohnwagen bei einem Diebstahl zur Ablehnung der Schadensübernahme führen.

Was sollte man bei einer Wohnwagenversicherung beachten?

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für die Wohnwagenversicherung Wohnwagen ist zu beachten, dass sich die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen von der beim PKW bekannten Staffelung unterscheidet. Zahlreiche Versicherer unterscheiden nur 10 und manche sogar nur drei Schadenfreiheitsklassen, so dass man die Angebote der Versicherer hinsichtlich der Einstufungen ebenfalls vergleichen sollte. Fährt man seinen Caravan mit Saisonkennzeichen, sollte das Fahrzeug mindestens sechs Monate lang zugelassen bleiben, da eine kürzere Fahrsaison bei der Wohnwagenversicherung Versicherung nicht auf den Rabatt der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse angerechnet wird. Im Falle einer Vollkasko-Versicherung sollte man unbedingt berücksichtigen, dass es auch hier in den Versicherungsbedingungen wesentliche Unterschiede zwischen den Versicherern gibt. Die Versicherung von Schäden, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht oder die auf das Konto unbekannter Dritter gehen, gehören ja noch zu den grundsätzlichen Regelungen einer Vollkasko-Versicherung aber schon bei den Selbstbeteiligungsraten und anderen Klauseln, die beispielsweise bei Schäden durch höhere Gewalt oder Unwetter eine Rolle spielen, beginnen die Unterschiede bei den verschiedenen Anbieter, die meist nur das Kleingedruckte offenbart.

Wohnwagenversicherungen im Vergleich