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Reisen mit dem Wohnwagen oder einem Caravan erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Vor allem für Familien ist eine Reise mit dem Wohnwagen oder dem Wohnmobil eine gute Alternative. Nicht nur das Reiseerlebnis an sich, sondern vor allem auch der Aufenthalt auf einem Campingplatz im In- oder Ausland ist für alle Reisenden interessant. Schon bei der Planung für den Urlaub ist die Wohnwagen Versicherung ein wichtiger Bestandteil. Es sollte die Fahrt in den Urlaub mit einer Wohnwagen Versicherung abgedeckt sein, und auch der Aufenthalt am Zielort sollte während dem gesamten Urlaub mit der Wohnwagenversicherung abgesichert werden.
Vorgeschriebene Wohnwagen Versicherung für den Urlaub
Während dem Urlaub ist eine Wohnwagenversicherung mit einer Campingdeckung oder eine Reisegepäckversicherung mit Campingdeckung eine passende Versicherung. Eine zusätzliche Wohnwagenversicherung für den Urlaub muss in Form der Haftpflichtpolice vorhanden sein. Diese Wohnwagenversicherung ist für den Urlaub unerlässlich, wenn der Wohnwagen oder der Caravan am Straßenverkehr teilnehmen. Nur für das Zugfahrzeug eine Versicherung abzuschließen ist nicht ausreichend. Der Caravan muss ebenso über eine Zulassung verfügen, wie der Wohnwagen. Ob eine Teil- oder Vollkasko als Caravan Versicherung für den Urlaub abgeschlossen wird, ist dem Fahrzeughalter selbst überlassen. Die Haftpflichtpolice als Wohnwagen Versicherung für den Urlaub wird von allen Versicherungsgesellschaften angeboten, die auch die Haftpflichtversicherung für den PKW anbieten.
Beitragsberechnung und Kombinationsmöglichkeiten
Die Beitragsberechnung erfolgt anhand der individuellen Angaben des Fahrzeugbesitzers. Hier ist es ratsam, bei der Gesellschaft anzufragen, bei der auch das Zugfahrzeug versichert ist. Meist wird dann die Caravan Versicherung für den Urlaub mit einem vergünstigen Beitrag angeboten. Dies gilt auch, wenn die Wohnwagenversicherung für den Urlaub benötigt wird. Dann kann eine zusätzliche Beitragsreduzierung erfolgen, wenn sich der Wohnwagenbesitzer für eine Saisonzulassung entscheidet. Mit einem Saisonkennzeichen kann die Wohnwagenversicherung zu Reisezwecken mit einer Laufzeit zwischen einem und elf Monaten abgeschlossen werden. Wer also nur während der Reisesaison eine Versicherung für den Urlaub benötigt, muss keine Jahrespolice abschließen.
Freiwillige Wohnwagen Versicherung für den Urlaub
Nicht nur die Fahrt in den Urlaub sollte mit einem ausreichenden Versicherungsschutz ausgestattet werden. Auch der Aufenthalt auf dem Campingplatz sollte bei der Reise- und Urlaubsplanung nicht außer Acht gelassen werden. Die Versicherungsgesellschaften bieten hier mehrere mögliche Produkte an, die den Zweck der Wohnwagen Versicherung für den Urlaub erfüllen. Insbesondere der ADAC bietet hier ansprechende Policen für den Urlaub mit einem Wohnwagen oder einem Caravan an. Die so verfügbare Campingdeckung sichert das mitgeführte Reisegepäck des Fahrzeughalters und dessen Mitreisenden umfassend ab. Auch für das Reisefahrzeug selbst ist über diese Versicherer eine umfassende Police verfügbar. Der Versicherungskonzern Signal Iduna bietet eine erweiterte Hausratversicherung an. Hierbei wird die Standartpolice um eine Mobildeckung erweitert, so dass auch der Hausrat im Wohnwagen oder Caravan gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung versichert ist.
Auslandsschutz der Wohnwagen und Caravan Versicherung
Wer seinen Urlaub mit dem Wohnwagen oder Caravan nicht in Deutschland verbringt, benötigt einen Versicherungsschutz für das gewählte Reiseland. Die Versicherungsgesellschaften bieten für den Urlaub die Wohnwagenversicherung mit der internationalen Versicherungskarte an. Mit deren Ausstellung erweitert sich der Versicherungsschutz auf den europäischen Raum. Länder wie Monaco, die Schweiz und Liechtenstein werden in den Policen des ADAC gesondert ausgewiesen, so dass der Versicherungsschutz auch hier Bestand hat. Ob für Urlaubsland durch die Wohnwagen – und Caravanversicherung der Versicherungsschutz besteht, kann den Versicherungsbedingungen entnommen werden. Ist dies nicht der Fall, kann bei der Versicherungsgesellschaft eine Anfrage für einen erweiterten Schutzbrief gestellt werden.